[ Auszug: Für den Rang des Pfandrechts ist die Zeit der Bestellung auch dann
maßgebend, wenn es für eine künftige oder eine bedingte Forderung bestellt
ist ... ]
[ Buch 1 Allgemeiner Teil(BGB) ] [ Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse(BGB) ] [ Buch 3 Sachenrecht(BGB) ] [ Buch 4 Familienrecht(BGB) ] [ Buch 5 Erbrecht(BGB) ]